Wer braucht Blitzschutz?
Für Privateigentum ist Blitzschutz aus juristischer Sicht eine vollkommen freiwillige Maßnahme – es sei denn: die Landesbauverordnung, Baugenehmigung oder Feuerversicherung fordern explizit eine entsprechende Schutz-Einrichtung. Ganz anders sieht es bei betrieblichen und öffentlichen Einrichtungen aus. Diese müssen den Blitzschutz berücksichtigen, da der Blitzschutz ein Bestandteil des Brandschutzes ist. Daher werden die meisten Bauherren dazu verpflichtet, ihre Gebäude mit Blitzschutz auszustatten. Obwohl nach heutigen Erkenntnissen und Schadensstatistiken ein Blitzschutz-System generell angesagt ist, sollten auf jeden Fall Gebäude auf Bergkuppen, Hochhäuser, Gebäude mit Dächern aus Holz oder leicht entflammbaren Materialien und besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten oder Seniorenheime umfassend gesichert werden. Das Thema „Blitzschutz” ist nicht nur durch ein umfangreiches, spezifisches und komplexes Wissen geprägt, sondern birgt zudem viele Gefahrenpotenziale, die an sich nur ein Experte überblicken und einschätzen kann. Neben fachbezogenem und technischem Wissen, müssen auch naturbedingte Aspekte wie die Häufigkeit von Blitzeinschlägen in der jeweiligen Region berücksichtigt werden. Ob Neubau, Modernisierung oder Sanierung – ein fundiertes und sachkundiges Wissen wird in jedem Fall immer gefordert.